An der Ausschreibung beteiligte Cluster sind:
Weitere Informationen:
- Folgende Länder unterstützen diese Ausschreibung: Österreich, Belgien (Flandern), Dänemark, Luxemburg, Ungarn, Spanien, Südkorea, Südafrika und Türkei. Partner aus anderen Eureka-Mitgliedsländern können sich ebenfalls an Projekten beteiligen, sie müssen ihre nationale Finanzierungsmöglichkeit aber eigenständig sicherstellen.
- Themen: Renewable energies resources and their integration in the grid, demand-side management, H2 technologies, CO2 Capture, Sequestration and Utilization, Green and Zero-emission Buildings and constructions, Smart Grids, Micro-Grids, E-mobility, electric vehicles and charging, infrastructure, Fuel cell technologies, connected cars, Eco-design, Recycling of composites and new materials, Monitoring of the environment and bio resources.
- Gefördert wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".
- Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen bzw. Ministerien
- Das Konsortium besteht aus je einem unabhängigen Partner aus Österreich und mindestens einem Partner aus einem der oben genannten Länder. Im Projekt müssen Benefits für alle involvierten Partner gleichermaßen entstehen.
- In Österreich sind bei einer Einreichung in Basisprogramme ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
- Für größere österreichische Sub-Konsortien Wissenschaft-Wirtschaft empfehlen wir eine Beratung durch die FFG zur Auswahl der bestmöglichen Fördermöglichkeiten.
Details zur Ausschreibung finden Sie auch auf der internationalen Eureka Webseite.
Aktuelles
Am 25. März 2021, 09:15 MEZ, werden Details der Ausschreibung und Fördermöglichkeiten für internationale Projekte in einem Webinar präsentiert. Zur Teilnahme registrieren Sie sich bitte bis zum 24. März 2021, 18:00 CET auf der Webinar-Plattform. Nach der Registrierung können Sie direkt das Webinar auswählen.
Um die Partnersuche im Rahmen der Ausschreibung zu unterstützen, wurde nun eine Matchmaking-Plattform eingerichtet. Am 29.03.2021 findet ein Matchmaking Event statt, bei dem Sie Partner in den teilnehmenden Ländern finden und Projektmöglichkeiten diskutieren können.
Informationen zur Einreichung:
Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 15. Juni 2021, muss ein gemeinsamer Vollantrag des Konsortiums (FPP - Full Project Proposal) über das gemeinsame Cluster-Portal hochgeladen werden.
Die Projekteinreichung erfolgt über eine einfache Registrierung auf dem Portal, wo in der Folge die wichtigsten Punkte des Antrags über ein Online-Formular befüllt werden können. Es muss auch angegeben werden, bei welchem Cluster eingereicht wird (freie Auswahl), dieser wird die Betreuung des Projekts übernehmen. Zusätzlich kann die Dokumentversion der detaillierten Arbeitspakete hochgeladen werden.
Die Frist für die nationale Einreichung endet mindestens drei Monate vor Projektbeginn. Eine Beratung durch die FFG zur nationalen Einreichung und den damit verbundenen Fristen wird empfohlen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall .
Hinweis: Der Eureka Antrag ist dem nationalen Antrag beizufügen. Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern muss der Langtitel des nationalen Antrags unbedingt wie folgt lauten: "Eureka GreenTech 2021 Projekttitel". Im Kurztitel des nationalen Antrags bitte: "Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag soweit möglich den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.
Information und Partnersuche:
Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Eureka-Ansprechpartner*innen in der FFG, wir unterstützen Sie gerne!
Auf dem gemeinsame Cluster-Portal können zur Partnersuche Technologieangebote und Technologieanfragen hochgeladen werden. Darüber hinaus unterstützt Sie das Enterprise Europe Network (EEN) in Österreich gerne bei der Partnersuche.
Förderung:
- Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
- In Österreich gelten die jeweiligen Ausschreibungsleitfäden und der Kostenleitfaden der FFG.
- Die Förderung für Unternehmen bei einer Einreichung in den Basisprogrammen erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (ausgenommen große Unternehmen!), vorausgesetzt internationaler Kooperation.
Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:
- Kleine Unternehmen max. 60 %
- Mittlere Unternehmen max. 50 %
- Große Unternehmen max. 50 % (Mix aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen)
Erwarteter Projektstart: Frühjahr 2022.